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BBS – Erfassung des FHRU ...
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ABS/BBS – Endgültige Schl...
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BBS – Reform der HBF
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BBS – Neue Bildungsgänge ...
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ABS / BBS - Vorläufige In...
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ABS / BBS - Geschlecht
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ABS / BBS / GES – Termine...
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BBS - Erfassung des FHRU ...
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BBS – Datenübertragung au...
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ABS – Welche Java-Version...
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Letzter Beitrag: Klaus Gensmann
15.05.2019, 09:31
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BBS - Zugangsschulform an Fachoberschulen |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 29.04.2019, 08:42 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Beim Eintritt in die Fachoberschule wird häufig als abgebende Schulart (Zugangsschulform) die Realschule plus (Schlüssel 21) angegeben. Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler kommen jedoch von einer mit der Fachoberschule organisatorisch verbundenen Realschule plus (Schlüssel 23). Achten Sie bitte auf die korrekte Schlüsseleingabe.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.
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ABS – Nichtversetzte und Wiederholer |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 16.04.2019, 08:38 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Vorgehensweise für die „Bewegungsdaten“
Schülerinnen und Schüler, die zum Ende des Schuljahres 2018/19 aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz nicht versetzt werden oder deren Verbleib für ein weiteres Jahr in der jeweiligen Klassenstufe beschlossen wird, sind in den „Bewegungsdaten“ als Nichtversetzte zu kennzeichnen.
Freiwilliges Zurücktreten im Laufe des Schuljahres 2018/19 ist unter den „Bewegungsdaten“ nicht anzugeben.
Vorgehensweise für die „Neuanlagedaten“
Bei den Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 eine Klassenstufe wiederholen, ist anzugeben, ob der Grund eine „Nichtversetzung“ oder ein „freiwilliger Rücktritt“ hierfür ist.
Sofern die nicht versetzten Schüler an der berichtenden Schule wiederholen und keine Nichtversetzten anderer Schulen hinzugekommen sind, muss die Anzahl der Nichtversetzten in den Bewegungsdaten und in der Neuanlagedatei (Wiederholer aufgrund Nichtversetzung) übereinstimmen.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.
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ABS/BBS – Endgültige Schlüssel zur kommenden Schulstatistik abrufbar |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 11.04.2019, 09:44 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Die endgültigen Schlüssel (Basisdaten) zur Schulstatistik 2019/20 sind nun abrufbar.
Neben den Anbietern von Schulverwaltungsprogrammen stehen diese Informationen auch den Schulen zur Verfügung. Abrufbar sind die Unterlagen im geschützten Bereich des EGS-Portals (Informationen/Dokumente) im Ordner <Statistik 2019>.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.
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ABS - Einschulungen |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 09.04.2019, 09:43 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Bei neu eingeschulten Kindern ist künftig anzugeben, ob diese fristgemäß (Schlüssel 1), verspätet (Schlüssel 2) oder vorzeitig (Schlüssel 4) eingeschult wurden (gem. § 57 bzw. 58 SchulG).
Der bisherige Schlüssel 3 entfällt ab Schuljahr 2019/2020. Einschulungen nach Zurückstellen sind künftig unter Schlüssel 2 zu melden.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
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ABS / BBS - Vorläufige Infos zur kommenden Schulstatistik abrufbar |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 12.03.2019, 11:23 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Die Anforderungen an die kommende Schulstatistik 2019/20 wurden den Schulverwaltungsprogrammanbietern mitgeteilt.
Auch für die interessierten Schulen stehen diese vorläufigen Informationen im geschützten Bereich des EGS-Portals (Informationen/Dokumente) im Ordner <Statistik 2019> zur Verfügung. Neben den Schnittstellenbeschreibungen sind auch die Änderungen zu den Merkmal-Schlüsseln protokolliert.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.
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ABS - Änderungen zum Merkmal "Ganztagsschule" |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 05.03.2019, 08:55 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Die Erfassung von Angaben zum Merkmal <GanztagsSchueler> in der amtlichen Schulstatistik wird ab dem Schuljahr 2019/2020 erweitert.
Bei den „Ganztagsschulen in verpflichtender Form“, den „Ganztagsschulen in Angebotsform“ und den „Ganztagsschulen in offener Form“ gibt es keine Änderungen, so dass die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an diesen Angeboten unverändert fortgeführt werden kann.
Sofern sog. Betreuende Grundschulen die Kriterien der Kultusministerkonferenz für die offene Ganztagsschule hinsichtlich des Betreuungsumfangs von mindestens 3 Tagen à 7 Zeitstunden erfüllen, ist die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern in der Kategorie „Betreuende Grundschule“ zu erfassen.
Zusätzlich stehen ab dem Schuljahr 2019/2020 folgende Ausprägungen zur Verfügung:
• „Ganztagsbetreuung aufgrund individueller Stundentafel“ (> 3 Tage à 7 Stunden bei Berücksichtigung von Wahlfächern, Teilnahme an AGs sowie Pausen- und Mittagessenzeiten):
Sofern ein Schüler/eine Schülerin aufgrund einer individuellen Stundentafel den Betreuungsumfang von mindestens 3 Tagen à 7 Zeitstunden erreicht, ist dies in dieser Kategorie anzugeben. Dabei sind insbesondere auch freiwillige Unterrichtseinheiten (wie Wahlfächer und Arbeitsgemeinschaften, AGs) zu berücksichtigen und betreute Pausenzeiten sowie Mittagessenzeiten einzubeziehen.
• „Sonstige Form der Ganztagsbetreuung“ (Umfang < 3 Tage à 7 Std.):
Sofern ein Schüler/eine Schülerin an einer Form der Ganztagsbetreuung teilnimmt, die den Betreuungsumfang von mindestens 3 Tagen à 7 Zeitstunden nicht erreicht, ist dies in dieser Kategorie zu dokumentieren.
• „Außerschulische Ganztagsbetreuung in Kooperation“ (z.B. Hort):
Hier ist die Teilnahmen an außerschulischen Betreuungsangeboten anzugeben, die in Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden. Darunter sind insbesondere auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Hortbereich zu subsumieren.
• „Schüler/-in nimmt an keiner ganztägigen Betreuung teil“:
Sofern ein Schüler/eine Schülerin an keinerlei ganztägigen Betreuungsangeboten teilnimmt, ist dies durch Auswahl dieser Ausprägung zu dokumentieren. Angaben zum Merkmal <GanztagsSchueler> sind künftig ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler zu machen (Pflichtfeld).
Wegen der Änderungen ist es erforderlich, für die verschiedenen Formen von Ganztagsangeboten zum Teil neue Schlüsselziffern zu vergeben. Eine Übernahme von „Altdaten“ zum Datenfeld <GanztagsSchueler> zum Schuljahr 2019/2020 ist daher nur eingeschränkt für die Schlüssel 10, 11 und 12 möglich. Daraus folgt, dass für alle Schülerinnen und Schüler die Zuordnungen zu den ganztägigen Betreuungsangeboten zu überprüfen und ggf. neu vorzunehmen sind.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
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BBS – Abschlüsse in der BF 1 |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 11.02.2019, 14:11 - Forum: Statistik 2019
- Keine Antworten
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Schüler/-innen, die einen beruflichen Bildungsgang verlassen haben, werden als Abgänger/-innen oder Absolventen/-innen bezeichnet und sind entsprechend zu kennzeichnen.
In der Berufsfachschule I (BF 1) erhalten alle Schüler/-innen am Ende des Bildungsgangs ein Zertifikat über den Erwerb beruflicher Grundkompetenzen (gem. § 10 Berufsfachschulverordnung I und II vom 11.07.2014). Mit dem Abschluss wird den Teilnehmenden das Erreichen der Niveaustufe 2 entsprechend dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) attestiert. In der Schulstatistik sind alle Schüler/-innen mit diesem Zertifikat mit Schlüssel 46 „Abschlusszeugnis“ nachzuweisen. Der Schlüssel 45 „Abgangszeugnis (Abgang bei Bildungsgangende)“ kann hier nicht vergeben werden. Wiederholen des Bildungsganges ist möglich. Sofern Schüler/-innen den Bildungsgang während des Schuljahres verlassen (um z.B. eine Ausbildung zu beginnen) sind diese mit Schlüssel 50 „Abgangszeugnis (aufgrund Abgang vor Bildungsgangende)“ nachzuweisen.
Bei Schüler/-innen, die mit dem Abgangszeugnis vom Berufsvorbereitungsjahr Sprache (BVJ-S) die BF 1 erfolgreich besucht haben, ist zusätzlich die Berufsreife (Schlüssel 7) als „Zweitabschluss“ anzugeben.
„Zweitabschlüsse“ sind allgemeinbildende Abschlüsse, die an Berufsbildenden Schulen zusätzlich zu einer beruflichen Qualifikation erworben werden können.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
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BBS – geänderte Voraussetzungen für die BF 1 |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 08.02.2019, 09:29 - Forum: Statistik 2019
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Bisher galt die Berufsreife als Voraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule I (BF 1). Ab dem Schuljahr 2019/20 werden die Bedingungen angepasst.
Nun haben auch Schüler/-innen mit dem Abgangszeugnis vom Berufsvorbereitungsjahr Sprache (BVJ-S) die Berechtigung, die BF 1 zu besuchen und hier nach erfolgreichem einjährigen Besuch, die Berufsreife als „Zweitabschluss“ zu erlangen.
„Zweitabschlüsse“ sind allgemeinbildende Abschlüsse, die an Berufsbildenden Schulen zusätzlich zu einer beruflichen Qualifikation erworben werden können.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
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ABS/BBS – neuer Schlüssel für <Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht> |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 08.02.2019, 08:56 - Forum: Statistik 2019
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Die Auswahlmöglichkeit zum Datenfeld <Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht> wird zum Schuljahr 2019/20 um den Schlüssel „8 – vom Ethikunterricht befreit“ erweitert.
Gemäß § 40 (4) ÜSchO, § 29 Abs. 4 SoSchO und § 25 Abs. 4 GSchO gilt: "Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht. Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist und die in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit". Eine „Befreiung vom Ethikunterricht“ ist gegeben, wenn es sich um einen außerschulischen, anerkannten Unterricht handelt.
Durch den neuen Schlüssel wird für die Schulen eine Überprüfung der bisherigen Angabe „Schüler/-in nimmt weder am Religions- noch am Ethikunterricht teil“ erforderlich.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
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BBS – Anfänger und Neuzugänge, Anmeldungen für das Schuljahr 2019/20 |
Geschrieben von: Klaus Gensmann - 07.02.2019, 09:56 - Forum: Statistik 2019
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Bei der Datenaufnahme von neuen Schüler/-innen für das kommende Schuljahr (Anfänger) ist zu beachten, dass als „Eintrittsdatum“ grundsätzlich der 1. Schultag nach den Sommerferien (12. August 2019) anzugeben ist. Zulässig ist aber auch ein Eintrittsdatum in dem Zeitraum vom ersten Schultag bis zum Stichtag der diesjährigen Erhebung (2019 vom 12.08.19 bis einschließlich 18.09.19). Neben dem „Eintrittsdatum“ sind die Datenfelder <Schulform> (zuletzt besuchte Schule) und <Klassenstufe> (zuletzt besuchte Klassenstufe) auszufüllen.
Die gleichen Datenfelder sind auch auszufüllen, für Schüler/-innen, die nach dem letzten Statistiktermin (vom 13.09.2018 bis 28.6.2019) an die Schule gekommen sind und die Schule noch nicht verlassen haben. Die Schüler sind als Neuzugänge auszuweisen, da sie in diesem Jahr erstmals statistisch erfasst werden. Auch wenn Sie bereits im Schuljahr 2019/20 evtl. in einer höheren Klassenstufe unterrichtet werden. Als „Eintrittsdatum“ ist der 1. Unterrichtstag im derzeitigen Bildungsgang anzugeben.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
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