BBS – Erfassung des FHRU an HBF - Klaus Gensmann - 05.05.2020
Im Rahmen der Reform der Höheren Berufsfachschulen (HBF) bietet sich die Möglichkeit durch Besuch des Wahlangebotes „Fachhochschulreifeunterricht“, die Fachhochschulreife zu erwerben. Der Besuch ist für die amtliche Statistik anzugeben.
Für Absolventen/innen, die nach dem Besuch des (zusätzlichen) Fachhochschulreifeunterrichts eine erfolgreiche Fachhochschulreifeprüfung an der HBF abgelegt haben, wird unter Zweitabschluss der „schulische Teil der Fachhochschulreife“ (Schlüssel 43) eingetragen. Wurde zudem ein Praktikum absolviert, ist als Zweitabschluss die „Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)“ (Schlüssel 44) anzugeben.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.
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