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Normale Version: BBS - Erfassung des FHRU an HBF
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Im Rahmen der Reform der Höheren Berufsfachschulen ist es ab 2019/20 bei Anfänger/innen möglich, den Fachhochschulreifeunterricht zusätzlich neben der Assistenzausbildung zu besuchen. Der Besuch ist für die amtliche Statistik anzugeben.

Für Absolventen/innen, die nach dem Besuch des (zusätzlichen) Fachhochschulreifeunterrichts eine erfolgreiche Fachhochschulreifeprüfung an der Höheren Berufsfachschule abgelegt haben, wird unter Zweitabschluss der „schulische Teil der Fachhochschulreife“ (Schlüssel 43) eingetragen. Wurde zudem ein Praktikum absolviert, ist als Zweitabschluss die „Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)“ (Schlüssel 44) anzugeben.
Zusätzlich sind vier neue Bildungsgänge hinzugekommen: 8204960 für Mechatronik, 8204970 für Mediendesign, 8204980 für Bekleidungstechnik und Modedesign sowie 8204990 für Gastronomie.


Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.