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Normale Version: ABS – Nichtversetzte und Wiederholer
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Klaus Gensmann

Vorgehensweise für die „Bewegungsdaten“
Schülerinnen und Schüler, die zum Ende des Schuljahres 2018/19 aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz nicht versetzt werden oder deren Verbleib für ein weiteres Jahr in der jeweiligen Klassenstufe beschlossen wird, sind in den „Bewegungsdaten“ als Nichtversetzte zu kennzeichnen.
Freiwilliges Zurücktreten im Laufe des Schuljahres 2018/19 ist unter den „Bewegungsdaten“ nicht anzugeben.

 
Vorgehensweise für die „Neuanlagedaten“
Bei den Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 eine Klassenstufe wiederholen, ist anzugeben, ob der Grund eine „Nichtversetzung“ oder ein „freiwilliger Rücktritt“ hierfür ist.
 
Sofern die nicht versetzten Schüler an der berichtenden Schule wiederholen und keine Nichtversetzten anderer Schulen hinzugekommen sind, muss die Anzahl der Nichtversetzten in den Bewegungsdaten und in der Neuanlagedatei (Wiederholer aufgrund Nichtversetzung) übereinstimmen.

Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team "Schulstatistiken" gerne zur Verfügung.