Klaus Gensmann
09.04.2019, 09:43
Bei neu eingeschulten Kindern ist künftig anzugeben, ob diese fristgemäß (Schlüssel 1), verspätet (Schlüssel 2) oder vorzeitig (Schlüssel 4) eingeschult wurden (gem. § 57 bzw. 58 SchulG).
Der bisherige Schlüssel 3 entfällt ab Schuljahr 2019/2020. Einschulungen nach Zurückstellen sind künftig unter Schlüssel 2 zu melden.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
Der bisherige Schlüssel 3 entfällt ab Schuljahr 2019/2020. Einschulungen nach Zurückstellen sind künftig unter Schlüssel 2 zu melden.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.