EGS Forum

Normale Version: ABS - Einschulungen
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

Klaus Gensmann

Bei neu eingeschulten Kindern ist künftig anzugeben, ob diese fristgemäß (Schlüssel 1), verspätet (Schlüssel 2) oder vorzeitig (Schlüssel 4) eingeschult wurden (gem. § 57 bzw. 58 SchulG).
Der bisherige Schlüssel 3 entfällt ab Schuljahr 2019/2020. Einschulungen nach Zurückstellen sind künftig unter Schlüssel 2 zu melden.


Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.