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Normale Version: BBS – Abschlüsse in der BF 1
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Klaus Gensmann

Schüler/-innen, die einen beruflichen Bildungsgang verlassen haben, werden als Abgänger/-innen oder Absolventen/-innen bezeichnet und sind entsprechend zu kennzeichnen.

In der Berufsfachschule I (BF 1) erhalten alle Schüler/-innen am Ende des Bildungsgangs ein Zertifikat über den Erwerb beruflicher Grundkompetenzen (gem. § 10 Berufsfachschulverordnung I und II vom 11.07.2014). Mit dem Abschluss wird den Teilnehmenden das Erreichen der Niveaustufe 2 entsprechend dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) attestiert. In der Schulstatistik sind alle Schüler/-innen mit diesem Zertifikat mit Schlüssel 46 „Abschlusszeugnis“ nachzuweisen. Der Schlüssel 45 „Abgangszeugnis (Abgang bei Bildungsgangende)“ kann hier nicht vergeben werden. Wiederholen des Bildungsganges ist möglich. Sofern Schüler/-innen den Bildungsgang während des Schuljahres verlassen (um z.B. eine Ausbildung zu beginnen) sind diese mit Schlüssel 50 „Abgangszeugnis (aufgrund Abgang vor Bildungsgangende)“ nachzuweisen.
Bei Schüler/-innen, die mit dem Abgangszeugnis vom Berufsvorbereitungsjahr Sprache (BVJ-S) die BF 1 erfolgreich besucht haben, ist zusätzlich die Berufsreife (Schlüssel 7) als „Zweitabschluss“ anzugeben.
„Zweitabschlüsse“ sind allgemeinbildende Abschlüsse, die an Berufsbildenden Schulen zusätzlich zu einer beruflichen Qualifikation erworben werden können.

Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.