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Normale Version: BBS – geänderte Voraussetzungen für die BF 1
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Klaus Gensmann

Bisher galt die Berufsreife als Voraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule I (BF 1). Ab dem Schuljahr 2019/20 werden die Bedingungen angepasst.
Nun haben auch Schüler/-innen mit dem Abgangszeugnis vom Berufsvorbereitungsjahr Sprache (BVJ-S) die Berechtigung, die BF 1 zu besuchen und hier nach erfolgreichem einjährigen Besuch, die Berufsreife als „Zweitabschluss“ zu erlangen.
„Zweitabschlüsse“ sind allgemeinbildende Abschlüsse, die an Berufsbildenden Schulen zusätzlich zu einer beruflichen Qualifikation erworben werden können.


Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.