Klaus Gensmann
08.02.2019, 08:56
Die Auswahlmöglichkeit zum Datenfeld <Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht> wird zum Schuljahr 2019/20 um den Schlüssel „8 – vom Ethikunterricht befreit“ erweitert.
Gemäß § 40 (4) ÜSchO, § 29 Abs. 4 SoSchO und § 25 Abs. 4 GSchO gilt: "Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht. Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist und die in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit". Eine „Befreiung vom Ethikunterricht“ ist gegeben, wenn es sich um einen außerschulischen, anerkannten Unterricht handelt.
Durch den neuen Schlüssel wird für die Schulen eine Überprüfung der bisherigen Angabe „Schüler/-in nimmt weder am Religions- noch am Ethikunterricht teil“ erforderlich.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.
Gemäß § 40 (4) ÜSchO, § 29 Abs. 4 SoSchO und § 25 Abs. 4 GSchO gilt: "Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht. Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist und die in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit". Eine „Befreiung vom Ethikunterricht“ ist gegeben, wenn es sich um einen außerschulischen, anerkannten Unterricht handelt.
Durch den neuen Schlüssel wird für die Schulen eine Überprüfung der bisherigen Angabe „Schüler/-in nimmt weder am Religions- noch am Ethikunterricht teil“ erforderlich.
Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.