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Normale Version: ABS/BBS - das dritte und vierte Geschlecht
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Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der neuen Vorgabe des Gesetzgebers zum Eintrag in das Geburtenregister wird nun das dritte Geschlecht „divers“ ab dem Schuljahr 2019/20 auch in der Statistik eingeführt. Eine Eintragung soll nur gemäß den Angaben der Meldebehörde erfolgen (amtliche Papiere, z.B. Ausweis).

Zusätzlich gibt es eine vierte Auswahlmöglichkeit "ohne Geschlechtseintrag im Melderegister" ab dem Schuljahr 2019/20.


Bei Fragen steht Ihnen das StaLa-Team „Schulstatistiken“ gerne unter den bekannten Service-Nummern zur Verfügung.